Crowdfunding Urbanism

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Revision as of 16:14, 1 December 2014 by Nika (Talk) (Motivation und Beweggründe)

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Eine Verbindung zwischen Crowdfunding und der Stadtentwicklung findet immer öfters statt. Die Anwendbarkeit von Crowdfunding auf Stadtraum spielt in der bisherigen Analyse des Themas maximal eine untergeordnete Rolle. So wird Crowdfunding Urbanism bisher nicht umfassend betrachtet. Vielmehr wird Crowdfunding als Finanzierungsinstrument im Allgemeinen oder in Bezug auf andere Themenbereiche (Unternehmensgründung, Journalismus usw.) untersucht. Grundlegend ist die Frage nach der Übertragbarkeit von Crowdfunding auf Vorhaben der Stadtentwicklung, die sich üblicherweise in ihrer Komplexität und ihren Auswirkungen vom typischen Kickstarter Projekt unterscheiden. Wie müssen bestehende Modelle des Crowdfunding angepasst werden, um bei stadtbezogenen Projekten zur Anwendung zu kommen?

Pioniere auf diesem Gebiet sind die Stadtforscher Dan Hill und Bryan Boyer, die in ihrem Buch ‚Brickstarter‘ den Prototypen einer Urban Crowdfunding Plattform vorstellen. Aus ihrer Sicht ist es notwendig gemeinschaftliche Entscheidungsprozesse über öffentliche Räume neu auszurichten. Anstelle von staatlich-institutionell organisierten Bürgerbefragungen, in denen regelmäßig Ablehnung von Projekten zum Ausdruck gebracht wird, sollten die aktive Gestaltung, Diskussion und Unterstützung von Vorhaben ermöglicht werden.


Spielregeln

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Funktionsweise

  • 2013 asgsgh
  • 2012 asdfgafb
  • 2011 asfdafd
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Entwicklung neuer Strategien

Eine Verbindung zwischen Crowdfunding und der Stadtentwicklung wird immer stärker aber. Die Anwendbarkeit von Crowdfunding auf Stadtraum spielt in der bisherigen Analyse des Themas maximal eine untergeordnete Rolle. So wird Crowdfunding Urbanism bisher nicht umfassend betrachtet. Vielmehr wird Crowdfunding als Finanzierungsinstrument im Allgemeinen oder in Bezug auf andere Themenbereiche (Unternehmensgründung, Journalismus usw.) untersucht. Grundlegend ist die Frage nach der Übertragbarkeit von Crowdfunding auf Vorhaben der Stadtentwicklung, die sich üblicherweise in ihrer Komplexität und ihren Auswirkungen vom typischen Kickstarter Projekt unterscheiden. Wie müssen bestehende Modelle des Crowdfunding angepasst werden, um bei stadtbezogenen Projekten zur Anwendung zu kommen? Wegbereiter auf diesem Gebiet sind die Stadtforscher Dan Hill und Bryan Boyer, die in ihrem Buch ‚Brickstarter‘ den Prototypen einer Urban Crowdfunding Plattform vorstellen. Aus ihrer Sicht ist es notwendig gemeinschaftliche Entscheidungsprozesse über öffentliche Räume neu auszurichten. Anstelle von staatlich-institutionell organisierten Bürgerbefragungen, in denen regelmäßig Ablehnung von Projekten zum Ausdruck gebracht wird, sollten die aktive Gestaltung, Diskussion und Unterstützung von Vorhaben ermöglicht werden.

Motivation und Beweggründe

Hinter den Crowdfundingmodellen stehen differenzierte Anreizstrukturen, die Plattformnutzer veranlassen zu Investoren zu werden. Das Verständnis dieser Motivation ist entscheidend für die Auswahl des passenden Crowdfundinginstruments und den Erfolg einer Kampagne. In Hinblick auf das Design einer Crowdfundingplattform im urbanen Kontext sind nicht nur die Motivation der Funder von Bedeutung, sondern auch die Beweggründe von Initiatoren interessant.
Architekten ergreifen im niederländischen Baubetieb die Initiative und lassen sich neue Strategien einfallen um der eigenen Arbeitskrise entgegen zu wirken. ZUS Architekten nutzen den neuen Hype des Crowdfunding und setzen diesen im öffentlichen Raum für Ihre Idee um. Eine 350 Meter lange Holzbrücke soll zwischen zwei Stadtteilen spannen. Dabei leidet einer dieser Stadtteile unter sozialer Ausgeschlossenheit und dem soll entgegengewirkt werden. Die Finanzierung will man durch den Verkauf einzelner Bretter sichern, in die der Name des jeweiligen Wohltäters graviert wird.
Das Projekt ist soweit entwickelt und fortgeschritten, dass es nur noch finanziert werden muss. Die Staatskasse ist leer und als alternativer Investor wird der Bürger herangezogen. Dabei ist es wichtig richtige Strategie zu wählen um den Investor zunächst für das Vorhaben zu interessieren und im weiteren Schritt zum finanzieren zu bewegen. Zugehörigkeitsgefühl in einer Gemeinschaft, Verantwortung für das eigene Umfeld und soziales Engagement sind leitende Begriffe die Öffentlichkeit und den Raum in der sie stattfindet, verbinden. Jeder fühlt sich automatisch für die bestehenden Probleme und wie in dem Beispiel beschriebenen sozialen Ausgrenzungen, verantwortlich. Beim Kauf eines Holzbrettes ist die Hilfe bereits passiert. Die Aufgabe von Vaterstaat, schützend über die Stadt zu wachen, Ressourcen sinnvoll einzuteilen und soziale Probleme zu lösen, übernimmt die Öffentlichkeit. Bürger werden in einer sehr sanften und spielerischen Form, zur Kasse gebeten. Wen die Gemeinschaft bereits ein finanziellen Part übernimmt, ist es möglich ihr mehr Verantwortung zu geben?

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Potentiale und Kritik

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Rechtliche Grundlagen

Definition

Baurecht

Das öffentliche Baurecht umfasst die Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die die Zulässigkeit und die Grenzen, die Ordnung und die Förderung der baulichen Nutzung des Bodens, insbesondere durch Errichtung, bestimmungsgemäße Nutzung, wesentliche Veränderung und Beseitigung baulicher Anlagen, betreffen. In Abgrenzung dazu regelt das private Baurecht den Interessenausgleich privater Grundstückseigentümer.

Planungsrecht

Die Gesamtheit aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften, durch die die Raumordnung, die Landesplanung, die Regionalplanung, die Bauleitplanung und die Fachplanung nach Inhalt, Rechtswirkung und Verfahren gesetzlich geregelt werden.

Öffentlicher Raum

Er umfasst sowohl physische Aspekte im Sinne konkreter Plätze, Straßen, Parks u.ä. Zugleich meint er Orte, die für alle Menschen gleichermaßen zugänglich und gestaltbar sind. Letztendlich trifft aber die Stadt-, Landes- oder Gemeinderegierung welche Baulichkeiten tatsächlich umgesetzt werden dürfen und welche nicht.

Bau- und Planungsrechtliche Situation im deutschsprachigen Raum

Das Bauwesen wird durch eine Vielzahl von rechtlichen Bestimmungen geregelt. Die Siedlungsentwicklung und die Errichtung von Baulichkeiten sind an umfangreiche Regelungen im öffentlichen Verwaltungsrecht gebunden. Diese schränken vielfach den Gestaltungsspielraum von Grundeigentümern bzw. Bauwilligen ein. Die Errichtung einer Baulichkeit ist in der Regel bewilligungs- oder anzeigepflichtig und setzt die Übereinstimmung mit den entsprechenden rechtlichen Bestimmungen voraus. [Dem Stufenbau der Rechtsordnung folgend, ist dabei die individuelle Baubewilligung der Rechtsakt der hierarchisch untersten Stufe. (Ein Städtebauliches Projekt das über eine Crowdfunding Platform finanziert wird ist ein privates Projekt?!)] Eine Übereinstimmung mit den Verordnungen der jeweiligen Gemeinde, des Landes oder Bundes, die wiederum mit den Bestimmungen der Bundes- und Landesgesetze und in der Folge mit den verfassungsrechtlichen Regelungen übereinstimmen müssen, ist Voraussetzung für die Zulässigkeit der Baulichkeit.

Bei wem liegt die Zuständigkeit

Da das B-VG keine allgemeinen Kompetenztatbestände „Baurecht“ und „Raumordnung“ anführt, fallen (aufgrund des Art. 15 Abs. 1 B-VG) bau- und planungsrechtliche Maßnahmen in Gesetzgebung und Vollziehung in die Landeszuständigkeit. Es gibt in Österreich/Deutschland weder ein Bundesbaugesetz noch ein Bundesraumordnungsgesetz, somit können stark vereinfacht sowohl das Baurecht als auch das Raumplanungsrecht als Landesmaterien bezeichnet werden. Der Verfassungsgerichtshof hat in einem Kompetenzfeststellungserkenntnis aus dem Jahr 1954 in einem Rechtssatz, der im Verfassungsrang steht, festgehalten, dass Raumordnung insoweit Landessache ist, als nicht einzelne dieser planenden Maßnahmen der Gesetzgebung oder auch der Vollziehung des Bundes ausdrücklich vorbehalten sind.

Öffentliches und privates Baurecht

Aus rechtlicher Sicht kann das Baurecht in zwei grundsätzliche Bereiche geteilt werden: das öffentliche und das private Baurecht.
Das öffentliche Baurecht enthält alle Rechtsvorschriften, die die Zulässigkeit der baulichen Nutzung des Bodens, also Errichtung, Veränderung oder Beseitigung von Baulichkeiten betreffen. Es handelt sich also um Regelungen, die beim Bau eines Gebäudes der Wahrung öffentlicher Interessen dienen.
Das private Baurecht behandelt hingegen Aspekte des Grundeigentums, der Nachbarrechte, Vertragsbeziehungen, Haftungsfragen usw. Die Verfassungsordnung trifft eine grundsätzliche Entscheidung für die Privatnützigkeit von Grund und Boden in Österreich. Die Verwendung und Nutzung von Grund und Boden ist grundsätzlich dem Willen der Grundeigentümer unterworfen. Die Privatnützigkeit von Grund und Boden schließt allerdings nicht aus, dass die Gesetzgebung die Verwendung und Nutzung von Grund und Boden im öffentlichen Interesse beschränkt.

Was ist bewilligungs- und anzeigepflichtig bzw. bewilligungsfrei

Bestimmte Gebäude wie Militärische Anlagen, wasserrechtliche Anlagen und Energieanlagen sind gänzlich vom Anwendungsbereich der Rechtsnorm ausgeschlossen.
Bewilligungsfrei:

  • Pergolen
  • Wasserbecken bis zu einer bestimmten Tiefe und Fläche
  • Landesübliche Zäune
  • Skulpturen und Zierbrunnenanlagen


Bewilligungspflichtig (Baubewilligung muss eingeholt werden):

  • Neu- und Zubauten von Gebäuden
  • Abbruch von Bauwerken
  • Nutzungsänderung von Bauwerken


Anzeigepflichtig (Behörde muss verständigt werden und das OK geben):

  • Neu-, Zu- und Umbau von Nebengebäuden
  • Schutzdächer
  • Schutzmauern


Wie darf im öffentlichen Raum gebaut werden Die alleinige Entscheidung eines Planenden ohne jede rechtliche Vorgaben hätte eine Bau- und Siedlungstätigkeit zur Folge, die nicht zu öffentlich gewünschten räumlichen und baulichen Strukturen führen würde. Wichtige Ziele des Allgemeinwohls würden nicht erreicht werden, wobei der Regelungsbedarf viele Gründe hat und von der Gefahrenabwehr bis zu sozialen Belangen reicht. Die Einschränkungen sowohl im Bau- als auch Planungsrecht sollen vor allem dazu beitragen, dass die Bautätigkeit

  • nicht an ungeeigneten Standorten erfolgt
  • einen geringen Ressourcenverbrauch zur Folge hat
  • keine Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes erfolgt


Im Wesentlichen hat das Bau- und Planungsrecht den Auftrag, die Einhaltung dieser Vorgaben bei der (individuellen) Bautätigkeit zu gewährleisten und so zu einer dem Gemeinwohl bestmöglich entsprechenden Bau- und Siedlungstätigkeit beizutragen.

Wer entscheidet was gebaut werden darf

Für die Vollziehung der bau- und planungsrechtlichen Bestimmungen sind Behörden auf unterschiedlichen Ebenen eingerichtet. Bei der Entscheidungsfindung und der Beurteilung unterschiedlicher Interessen durch die zuständige Behörde ist der durch die Gesetzgeber eingeräumte Ermessensspielraum bedeutend. (Kritik: wer darf darüber bestimmen was für einen Standort geeignet ist und was nicht?) Die Planungs- und Baubehörden sind an die formalen und inhaltlichen Bestimmungen der gültigen Gesetze gebunden. Dem Rechtsstaatsprinzip entsprechend sind die maßgeblichen Kriterien für die Planungs- und Bauvorschriften dem Bau- und Raumordnungsrecht zu entnehmen.

Wie passiert Gestaltung im öffentlichen Raum (Interpretation)

Als Beispiel: Ein öffentlicher Raum in einer Stadt oder Gemeinde bedarf einer Umgestaltung. In der Regel wird dieses Anliegen von der Stadt bzw. Gemeinde selbst vorgebracht und nicht von der Bevölkerung – die Bewohner werden zur Mitteilung ihrer Meinung eingeladen. Ein Wettbewerb zur Neu- bzw. Umgestaltung wird ausgeschrieben und Architekten, Raumplaner etc. sollen ihre Entwürfe vorlegen. Der siegreiche Entwurf wird anschließend umgesetzt. (Im Falle der Neugestaltung der Mariahilferstraße gab es im Nachhinein enorme Proteste der Bevölkerung, was zu einer Umfrage bezüglich des weiteren Verlaufs in den Betroffenen Bezirken geführt hat) Was passiert also, wenn eine private Person/ein Team von privaten Personen mit ihrem Crowdfunding Projekt in den öffentlichen Raum eingreifen will? Bei den entsprechenden Behörden muss um Bewilligung gefragt werden - wie bei allen anderen Bauvorhaben auch. Ist es überhaupt möglich, dass eine private Person – mit entsprechendem Rückhalt (Crowdfunding) – ein Projekt im öffentlichen Raum umsetzen kann?


Literature

  • Tayfun Belgin (Hrsg.): Christine und Irene Hohenbüchler – ... ansehen als ..., ... regarding as ... König u. a., Köln u. a. 2007, ISBN 978-3-9502333-0-8.
  • Dorothee Messmer, Markus Landert (Hrsg.): Wilde Gärten. Christine und Irene Hohenbüchler. Niggli, Sulgen u. a. 2004, ISBN 3-7212-0523-5.

References

  1. About the blindtext Lorem Ipsum Downloaded on Nov. 24, 2014

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